PRAXISGEMEINSCHAFT
Martina Boehnke – Dr. med. Marc Ziegler
Agnes Patra – Jan Recke – Claudia Wilke
Katrin Beutel – Claudia Wais
Dr. med. Katharina Schirmer Mokwa
(angestellte Fachärztinnen)
ÄRZTEZENTRUM Hammoniabad
Lerchenfeld 14
22081 Hamburg
Die Praxis
ÄRZTEZENTRUM Hammoniabad
Lerchenfeld 14
22081 Hamburg
SPRECHZEITEN
Mo | Di | Do : 08:00 – 17:00 Uhr
Mi : 08:00 – 16:00 Uhr
Fr : 08:00 – 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
TELEFONZEITEN
Mo – Do :
10:00 – 12:00 Uhr + 13:00 – 16:00 Uhr
Fr:
09:00 – 12:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass es Arzt bezogen unterschiedliche Sprechzeiten gibt.
Unsere Leistungen
- Behandlung von Schmerzen & Funktionsstörungen im Bereich der Wirbelsäule und der Extremitäten
- nicht operative Behandlung von Arthrosen (z.B.: Knie-, Hüftgelenksarthrosen)
- Behandlungen chronischer Rückenschmerzen
- nicht operative Behandlung von Bandscheibenvorfällen
- Diagnostik und nicht operative Therapie bei Schulterschmerzen
- Behandlung von chronischen Ellenbogen- und Achillessehnenbeschwerden
- Nachbehandlung von Schlaganfall und anderen neurologischen Erkrankungen
- Sport- und Bewegungsmedizin
- Manuelle Medizin (auch bei Kindern)
- Atlastherapie nach Arlen
- Akupunktur
- Behandlung von Kopfschmerzen
- Behandlung von Krankheitsfolgen & Beeinträchtigungen aller Art
- Versorgung mit Hilfsmitteln
- Postoperative rehabilitative Nachbehandlung
- Beratung zur Rehabilitationsnachsorge, Rehasport, Funktionstraining
- Beratung und Einleitung medizinischer (und beruflicher) Rehabilitation
- stufenweise unter Berücksichtigung ganzheitlicher Aspekte der Krankheitsentstehung
Aktuelles
Heilmittelverordnung & Rezepte
Bitte bestellen Sie die Heilmittelverordnungen und Rezepte gerne über das Kontaktformular, per Telefon mit Anrufbeantworter (in den Telefonzeiten), per Post oder per Fax.
Auf Wunsch schicken wir Ihnen diese auch zu. Bitte achten Sie darauf, dass wir mind. 2-4 Werktage Bearbeitungszeit benötigen!
Informationen zum E-Rezept
Vor Ausstellung des ersten Arzneimittelrezeptes im Quartal ist es zwingend erforderlich, dass die Versicherungskarte vor Ort eingelesen worden ist!
Ein Versicherungsnachweis reicht nicht aus!